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   OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02   

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https://dejure.org/2002,3560
OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02 (https://dejure.org/2002,3560)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2002 - 16 Wx 114/02 (https://dejure.org/2002,3560)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2002 - 16 Wx 114/02 (https://dejure.org/2002,3560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Vorgehen zur gerichtlichen Verwalterbestellung ; Vorliegen eines dringenden Falls als Voraussetzung für die Bestellung eines Notverwalters; Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung

  • Judicialis

    WEG § 26 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 3
    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtschutzbedürfnis für gerichtliche Verwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 810
  • ZMR 2003, 380
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch den zurückgetretenen Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Dahinstehen kann deshalb hier, ob zudem das Vorhandensein eines wirksamen Verwaltervertrages konstitutive Voraussetzung zur Erlangung dieser Organstellung ist (so die herrschende Meinung, z.B. Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 26 Rn. 25 und 192 mwN; Senat OLGR 98, 241).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01

    Nutzungsänderung mit Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Mit dieser Stimmenmehrheit wäre also eine Abänderung möglich, wenn hierfür - wie der Senat unlängst entschieden hat - ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (Senat ZMR 2002, 467 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00

    Ermessensausübung bei Auswahl gerichtlich bestellter Notverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Ob Umstände für eine Dringlichkeit schon insbesondere daraus hergeleitet werden könnten, dass es seit 1999 keine Jahresabrechnung der Bewirtschaftungskosten mehr gegeben hat, weil die zerstrittenen Beteiligten sich auf den anzuwendenden Verteilungsschlüssel bei der Abrechnung bestimmter Kosten nicht einigen können, dass seitdem ebenso wenig eine ordentliche Eigentümerversammlung stattgefunden hat, kann dahinstehen (bejahend OLG Düsseldorf NZM 2000, 833, 834).
  • BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Der im Gesetz nicht geregelte Fall, dass wie hier ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, ist nach anerkannter Auffassung - worauf die Beteiligten zu 4) mit Recht hinweisen - durch die entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu schließen, also in der Weise, dass ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (vgl. z.B. OLG Celle OLGR 2000, 252; BayObLGZ 1970, 1, [4] und MDR 82, 323; OLG Hamm OLGR 92, 194; KG NJW 87, 386; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 24 Rdnr. 24; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 24 WEG Rn. 2.).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Damit liegen auch die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG nicht vor, wonach ein Wohnungseigentümer in Verwirklichung seines Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Verwaltung in den Fall, dass der Verwalter fehlt und er keine Mehrheit in der Versammlung zur Verwalterbestellung finden wird, die Bestellung eines Verwalters durch das Gericht beantragen kann (h.M., vgl. BayObLG NZM 99, 713 und NJW-RR 1989, 461; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 845; Gottschalg aaO S. 247 mwN).
  • BayObLG, 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88

    Antrag auf Abberufung eines Verwalters von gemeinschaftlichem Wohneigentum;

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Damit liegen auch die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG nicht vor, wonach ein Wohnungseigentümer in Verwirklichung seines Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Verwaltung in den Fall, dass der Verwalter fehlt und er keine Mehrheit in der Versammlung zur Verwalterbestellung finden wird, die Bestellung eines Verwalters durch das Gericht beantragen kann (h.M., vgl. BayObLG NZM 99, 713 und NJW-RR 1989, 461; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 845; Gottschalg aaO S. 247 mwN).
  • KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86

    Zulässigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Der im Gesetz nicht geregelte Fall, dass wie hier ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, ist nach anerkannter Auffassung - worauf die Beteiligten zu 4) mit Recht hinweisen - durch die entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu schließen, also in der Weise, dass ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (vgl. z.B. OLG Celle OLGR 2000, 252; BayObLGZ 1970, 1, [4] und MDR 82, 323; OLG Hamm OLGR 92, 194; KG NJW 87, 386; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 24 Rdnr. 24; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 24 WEG Rn. 2.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1993 - 20 W 31/93

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Damit liegen auch die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG nicht vor, wonach ein Wohnungseigentümer in Verwirklichung seines Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Verwaltung in den Fall, dass der Verwalter fehlt und er keine Mehrheit in der Versammlung zur Verwalterbestellung finden wird, die Bestellung eines Verwalters durch das Gericht beantragen kann (h.M., vgl. BayObLG NZM 99, 713 und NJW-RR 1989, 461; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 845; Gottschalg aaO S. 247 mwN).
  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Der im Gesetz nicht geregelte Fall, dass wie hier ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, ist nach anerkannter Auffassung - worauf die Beteiligten zu 4) mit Recht hinweisen - durch die entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu schließen, also in der Weise, dass ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (vgl. z.B. OLG Celle OLGR 2000, 252; BayObLGZ 1970, 1, [4] und MDR 82, 323; OLG Hamm OLGR 92, 194; KG NJW 87, 386; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 24 Rdnr. 24; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 24 WEG Rn. 2.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01

    Wohnungseigentum: Erfordernis der gerichtlichen Ermächtigung eines

    1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142).

    Darüber hinaus wäre eine Einberufung etwa auch durch alle Wohnungseigentümer durchaus möglich (vgl. OLG Köln ZMR 2003, 380; BayObLG ZWE 2001, 590).

  • OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10

    Wohnungseigentum: Verfahrensart bei gerichtlicher Ermächtigung eines

    Soweit auch in der Rechtsprechung die vorliegende Fallkonstellation über eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften bejaht worden ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt, OLGR 2005, 95; OLG Köln, NZM 2003, 810 m.w.N), stammen diese Entscheidungen alle aus einer Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG - Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine

    Jedoch ist sie für die Annahme eines dringenden sachlichen Bedürfnisses nur dann unzureichend, wenn trotz der Zerstrittenheit konkret ernstlich damit zu rechnen ist, dass in einer Eigentümerversammlung, die von einem hierzu durch vorangegangene gerichtliche Entscheidung entsprechend § 37 Abs. 2 BGB ermächtigten Eigentümer einberufen worden ist, ein Verwalter ordnungsgemäß bestellt werden kann (OLG Köln ZMR 2003, S. 380 ff.; BayObLG ZMR 2005, S. 559 ff.; Senat ZMR 2000, S. 554 f.; Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 26 WEG Rdnr. 493 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02

    Teilungserklärungsändernde Vereinbarung im gerichtlichen Vergleich

    Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 4.9.2002 - 16 Wx 114/02 - die Beteiligten schon hingewiesen hat -ein sachlicher Grund dafür vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (ebenso Senat in ZMR 2002, 467 mwN).
  • LG München I, 07.05.2013 - 36 T 7524/13

    WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!

    Die in Bezug genommene Rechtsprechung hierfür (etwa BayObLG WuM 1990, 320; OLG-R Frankfurt 2005, 95; OLG Köln NZM 2003, 810) stammt ausnahmslos aus der Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl, 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG-Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
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